• Themen
    • Branche intern
    • Branchennews/New Faces
    • Food professional
    • Hygiene
    • Video des Monats
  • Rezepte
    • Rezepte
    • Rezept einreichen
    • Mediadaten Spezial „Rezepte“
  • Termine
  • Events
    • Best Practice Tour am 25.05.2023 in Berlin
  • Spezials
    • Unsere aktuellen Spezials
    • Spezial-Archiv
  • Foodtest
    • endori Foodtest
    • Foodtest Archiv
    • Mediadaten „Foodtests“
  • Datenbanken
    • Produktmeldungen
    • Branchenführer
    • Datenbank Küchenfachplaner
    • Eintrag in die Datenbank Küchenfachplaner
    • Datenbank Vending
    • Eintrag in die Datenbank Vending
  • Downloads
  • Abo
    • Kostenlos testen
    • Print-Jahresabo
    • Gratis ePaper-Testabo
    • ePaper-Jahresabo
    • Abo kündigen
  • Kontakt
    • ✉ Anmeldung zum Newsletter
    • Team
    • Kontakt
    • Media CATERING MANAGEMENT
    • Unsere Partner
    • AGB für Anzeigenkunden
Facebook Twitter Instagram
Facebook Instagram LinkedIn RSS
Catering Management
  • Themen
    • Branche intern
    • Branchennews/New Faces
    • Food professional
    • Hygiene
    • Video des Monats
  • Rezepte
    • Rezepte
    • Rezept einreichen
    • Mediadaten Spezial „Rezepte“
  • Termine
  • Events
    • Best Practice Tour am 25.05.2023 in Berlin
  • Spezials
    • Unsere aktuellen Spezials
    • Spezial-Archiv
  • Foodtest
    • endori Foodtest
    • Foodtest Archiv
    • Mediadaten „Foodtests“
  • Datenbanken
    • Produktmeldungen
    • Branchenführer
    • Datenbank Küchenfachplaner
    • Eintrag in die Datenbank Küchenfachplaner
    • Datenbank Vending
    • Eintrag in die Datenbank Vending
  • Downloads
  • Abo
    • Kostenlos testen
    • Print-Jahresabo
    • Gratis ePaper-Testabo
    • ePaper-Jahresabo
    • Abo kündigen
  • Kontakt
    • ✉ Anmeldung zum Newsletter
    • Team
    • Kontakt
    • Media CATERING MANAGEMENT
    • Unsere Partner
    • AGB für Anzeigenkunden
Catering Management

Schwarzen Schafen das Handwerk legen

0
By Katrin Walch on 4. April 2018 Alles, was Recht ist
Walther Grundstein
Walther Grundstein. Foto: Nikot

Wenn ein Caterer es mit der Lebensmittelhygiene nicht so genau nimmt, hat er gravierende Folgen bis zur Unternehmensschließung hinzunehmen. Das musste jetzt ein Caterer in den neuen Bundesländern erfahren (Verwaltungsgericht Cottbus – Beschluss vom 14. Februar 2018 – Aktenzeichen 3 L 565/17). Der Caterer hatte seit Jahren elementar und trotz mehrerer behördlicher Anordnungen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften verstoßen (Unterlassen notwendiger Reinigung, Verarbeitung verdorbenen Fettes, Nichteinhaltung der Kühlkette, Rattenbefall im Hof etc). Irgendwann riss der Behörde der Geduldsfaden und sie ordnete die sofortige Schließung des Betriebs an.

Dagegen klagte der betroffene Caterer, um zu erreichen, bis zu einer abschließenden gerichtlichen Prüfung seinen Betrieb weiterführen zu können. Er meinte, die Risikobeurteilungen der Behörde seien veraltet gewesen. Außerdem habe er eine neue Spülstrecke installiert. Den Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes hat aber das Verwaltungsgericht mit deutlichen Worten abgeschmettert. Auf das Vorliegen einer aktuellen Risikobeurteilung komme es unter anderem angesichts der gravierenden lebensmittelrechtlichen Verstöße nicht an, die Errichtung einer neuen Spülstrecke sei löblich, mehr aber auch nicht. Das Betriebsverbot sei auch verhältnismäßig und notwendig, um das übergeordnete Ziel eines effektiven Verbraucherschutzes zu gewährleisten. Die Entscheidung ist richtig und eingeschränkt zu begrüßen.

Schwarze Schafe gefährden nicht nur die Allgemeinheit, sondern verschaffen sich auch in erheblichem Maße einen unerlaubten Wettbewerbsvorteil gegenüber den Wettbewerbern im Markt, die sich den strengen Hygieneanforderungen mit allen damit verbundenen Kosten stellen und sie einhalten. Ihnen muss daher das Handwerk gelegt werden.

Walther Grundstein

Ihre Meinung zum Thema? Schreiben Sie eine E-Mail an redaktion@catering.de

Rechtsanwalt Walther Grundstein ist Partner in der Kanzlei Grundstein & Thieme, Rechtsanwälte und Notare in Frankfurt am Main. Die Kanzlei ist spezialisiert auf Gastronomierecht und Arbeitsrecht und betreut Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen. 

 

Related Posts

Immobilienverkauf: Mieter geschützt?

Kleine feine Unterschiede bei der Buchhaltung

Widerruf vom Catering-Vertrag bei Internetgeschäften

SPEZIAL #1 „Messeausgabe INTERNORGA“
Catering Management INTERNORGA 2023
NEWSLETTER
newsletter
Jetzt zum kostenlosen Newsletter von Catering Management anmelden.
Social Media
Folgen Sie uns via FacebookFolgen Sie uns via LinkedInFolgen Sie uns via Instagram
PARTNER
Über Catering
Über Catering

Für die Marke Catering Management bedeutet Catering, der gesamte Bereich des Foodservices – d.h. jede Form von Versorgung mit Speisen und Getränken außer Haus, an einenm beliebigen Ort.

Unsere Zielgruppe sind gemeinschaftsgastronomische Betriebe jeglicher Form, aber auch Eventcaterer, Partyservices, Take away Services, Home Delivery Unternehmen sowie italienische Gastronomie mit Pizzaservices.

In dieser großen Cateringszene reichen unsere Leser vom Küchen- und Cateringleiter über den Koch bis zum Geschäftsführer.  Und diese Verantwortlichen der Branche wollen v.a. kochen, Ihre Tischgäste verwöhnen und die Herausforderungen optimal erledigen.

Wir unterstützen dabei mit fundierten Tipps, mit Meinungen und Konzepten von Machern sowie mit Experten-Hintergrundwissen, Entscheidungshilfen für Investitionen und Tipps zum Umgang mit personellen und finanziellen Herausforderungen
  © FORUM Zeitschriften und Spezialmedien GmbH | FORUM Media Group
  • Abo kündigen
  • AGB
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Impressum

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.