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Catering Management

NGG prüft, was Frauen zusteht

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By Martina Schneemayer on 6. Juli 2016 Aktuelles, Branche intern
Junge Männer und Frauen als Auszubildende in der Gastronomie bei der Arbeit.
Foto: BdS

Die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten tritt im Rahmen der Initiative „Was uns zusteht“ als Sozialpartner im Tarifstreit auf und prüft 3.500 Tarifverträge auf mögliche Diskriminierungen bei Lohn und Gehalt. Ziel ist, die Lohnlücke von 21 % zwischen Frauen und Männern zu schließen.

Zum Auftakt der Aktion am 30. Juni 2016 in Berlin sprachen die beiden Front-Frauen der Initiative: NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger und Schirmherrin Manuela Schwesig, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. „Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten macht jetzt Nägel mit Köpfen. Wir werden unseren Beitrag leisten, um die Lücke von 21 %, die zwischen den Löhnen von Frauen und Männern klafft, zu schließen“, kündigte die NGG-Vorsitzende Michaela Rosenberger vor 160 Betriebsräten zum Start der „Initiative Lohngerechtigkeit: was uns zusteht“ an.

Die Zeit der Erklärungen, dass Frauen „selbst schuld“ seien, weil sie in Teilzeit arbeiteten oder ihre Berufstätigkeit unterbrechen, sei vorbei, so Rosenberger. „Auch die betrieblichen Lohnsysteme haben Spielräume und tragen zur Diskriminierung bei. Deshalb sind wir als Sozialpartner gefragt. Frauen werden oft zu niedrig eingruppiert oder bei Zulagen schlechter gestellt. Dort, wo es Handlungsbedarf gibt und wir Diskriminierung feststellen, müssen wir Tarifverträge ändern.“

Beharrlichkeit alter Strukturen

Schirmherrin der Initiative ist Manuela Schwesig (SPD), Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend: „Wir wissen, dass die Lohnlücke in Betrieben, wo Tarifverträge gelten und Betriebsräte mitbestimmen, deutlich kleiner ist – aber auch hier gibt es Potenzial für Lohndiskriminierung. Dahinter steckt kein böser Wille, sondern die Beharrungskraft alter Strukturen, in denen Tätigkeiten in der Produktion häufig höher bewertet wurden, als Tätigkeiten in Verkauf und Verwaltung. Traditionelle Männerberufe werden unbewusst und ungewollt höher bewertet als traditionelle Frauenberufe. Es ist gut, dass die NGG dem jetzt konsequent nachgeht, zusammen mit den Betriebsräten. Die Lohnlücke ist keine private Entscheidung. Die Lohnlücke hat etwas mit verkrusteten Strukturen zu tun, die wir aufbrechen müssen, um die Gleichstellung von Frauen und Männer zu erreichen.“

Dringend notwendig sei die gesetzliche Begleitung des Vorhabens, so Rosenberger. Für gleiche oder gleichwertige Arbeit müsse es auch den gleichen Lohn geben. Der von Manuela Schwesig vorgelegte Gesetzentwurf für mehr Lohngerechtigkeit und Transparenz dürfe „keinen Tag länger im Kanzleramt auf Eis liegen“, fordert die NGG-Chefin. „Die Lohnlücke kann nur geschlossen werden, wenn die Beschäftigten, Frauen und Männer, ihr Entgelt mit dem der Kolleginnen und Kollegen vergleichen können. In der Arbeitswelt wird mit verdeckten Karten gespielt. Es wird höchste Zeit, dass Beschäftigte der Lohnbuchhaltung in die Karten gucken können“, sagt Rosenberger.

Gewarnt hat die NGG-Chefin vor einer „Schmalspurversion“ des Gesetzes. „Wenn das Gesetz nur in Betrieben mit mehr als 500 Beschäftigten gelten soll, wäre es für die Lebensmittelindustrie und das Gastgewerbe mit seinen kleinen und mittelständischen Strukturen praktisch wirkungslos.“

 

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