Das dürfte auch die Vending-Branche interessieren: Verbraucher müssen schwankende Füllmengen bei verpackten Lebensmittel in gewissem Umfang hinnehmen. Der tatsächliche Inhalt zum Beispiel einer Speiseölflasche muss also nicht exakt den auf der Packung angegebenen 500 Millilitern entsprechen. Denn
Abweichungen sind laut der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf handelsüblich und nach den Vorgaben der Fertigverpackungsverordnung zulässig. Dabei gelte das sogenannte Mittelwertprinzip: Einzelne Packungen oder Behälter einer Produktcharge dürfen bis zu einer festgeschriebenen Toleranzgrenze weniger Inhalt enthalten. Im Gegenzug muss die Menge bei anderen Packungen durch etwas mehr Inhalt wieder ausgeglichen wird. Praxistauglicher wäre nach Ansicht der Verbraucherschützer ein Mindestmengenprinzip. Danach müsste jedes Produkt mindestens die Menge enthalten, die auf der auf der Verpackung an Gewicht in Gramm oder Millilitern angegeben ist. (Quelle: www.catering.de)
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