• Themen
    • Branche intern
    • Branchennews/New Faces
    • Food professional
    • Hygiene
    • Video des Monats
  • Rezepte
    • Rezepte
    • Rezept einreichen
    • Mediadaten Spezial „Rezepte“
  • Termine
  • Events
    • Best Practice Tour am 25.05.2023 in Berlin
  • Spezials
    • Unsere aktuellen Spezials
    • Spezial-Archiv
  • Foodtest
    • endori Foodtest
    • Foodtest Archiv
    • Mediadaten „Foodtests“
  • Datenbanken
    • Produktmeldungen
    • Branchenführer
    • Datenbank Küchenfachplaner
    • Eintrag in die Datenbank Küchenfachplaner
    • Datenbank Vending
    • Eintrag in die Datenbank Vending
  • Downloads
  • Abo
    • Kostenlos testen
    • Print-Jahresabo
    • Gratis ePaper-Testabo
    • ePaper-Jahresabo
    • Abo kündigen
  • Kontakt
    • ✉ Anmeldung zum Newsletter
    • Team
    • Kontakt
    • Media CATERING MANAGEMENT
    • Unsere Partner
    • AGB für Anzeigenkunden
Facebook Twitter Instagram
Facebook Instagram LinkedIn RSS
Catering Management
  • Themen
    • Branche intern
    • Branchennews/New Faces
    • Food professional
    • Hygiene
    • Video des Monats
  • Rezepte
    • Rezepte
    • Rezept einreichen
    • Mediadaten Spezial „Rezepte“
  • Termine
  • Events
    • Best Practice Tour am 25.05.2023 in Berlin
  • Spezials
    • Unsere aktuellen Spezials
    • Spezial-Archiv
  • Foodtest
    • endori Foodtest
    • Foodtest Archiv
    • Mediadaten „Foodtests“
  • Datenbanken
    • Produktmeldungen
    • Branchenführer
    • Datenbank Küchenfachplaner
    • Eintrag in die Datenbank Küchenfachplaner
    • Datenbank Vending
    • Eintrag in die Datenbank Vending
  • Downloads
  • Abo
    • Kostenlos testen
    • Print-Jahresabo
    • Gratis ePaper-Testabo
    • ePaper-Jahresabo
    • Abo kündigen
  • Kontakt
    • ✉ Anmeldung zum Newsletter
    • Team
    • Kontakt
    • Media CATERING MANAGEMENT
    • Unsere Partner
    • AGB für Anzeigenkunden
Catering Management

Markenschutz geht vor

0
By Katrin Walch on 6. Dezember 2016 Alles, was Recht ist, Kolumne
Walther Grundstein
Walther Grundstein. Foto: Nikot

Bei der Gestaltung und Verwendung von Wort- und Bildmarken ist Vorsicht geboten. Das musste jetzt ein Cateringunternehmer vor Gericht erfahren.

Ein Unternehmen ließ sich im Jahr 2007 im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) für die von ihm erbrachten Cateringdienstleistungen (erfasst unter Klasse 43 des Klassifikationssystems der Behörde) die wiedergegebene Wort-/Bildmarke eintragen. Hiergegen wehrte sich ein anderes Unternehmen, das sich bereits 1998 die Unionswortmarke „K+K“ für Waren und Dienstleistungen in den Bereichen „Restaurants, Hotels“ (Klasse 42) hatte schützen lassen. Es beantragte die Löschung der neu eingetragenen Marke. Es argumentierte, dass das zu seinen Gunsten geschützte Branchensegment auch den Bereich Catering erfasse und zwischen beiden Marken eine erhebliche Verwechslungsgefahr in begrifflicher, klanglicher und schriftbildlicher Art bestehe.

Die zuständige Markenstelle des DPMA hat den Widerspruch zurückgewiesen und an dieser Entscheidung auch im Rahmen eines behördeninternen Rechtsbehelfsverfahrens festgehalten. Deswegen gelangte der Fall vor Gericht. Das Bundespatentgericht in München hob die Entscheidung des DPMA auf und gab dem Widersprechenden Recht (Beschluss vom 6. Juni 2016 – 28 W (pat) 109/12).

Das Gericht stellte zunächst fest, dass das widersprechende Unternehmen im Rahmen seiner Tätigkeit hinreichend Gebrauch gemacht habe von seiner eigenen Marke („K+K“). Das Zeichenelement zwischen den beiden identischen Buchstaben („K“) in der angegriffenen Marke werde, so das Gericht weiter, im Geschäftsverkehr nicht als „E“ aufgefasst, sondern als stilisiertes „&“ erkannt. Beide Marken würden daher in gleicher Weise ausgesprochen („K und K“). Sie seien zudem begrifflich identisch: Beide wiesen die Bedeutung „zwei Mal K“ auf.

Deswegen seien „hohe Anforderungen an den von der angegriffenen Marke einzuhaltenden Waren- respektive Dienstleistungsabstand zu stellen, um eine Verwechslungsgefahr zu vermeiden“. Diesen Abstand halte das angegriffene Zeichen nicht ein. Im Gegenteil: Die geschützte Dienstleistung „Restaurants“ meine „Verpflegung von Gästen“. Zur Dienstleistung „Catering“ bestehe damit eine „hochgradige“ Ähnlichkeit.

Nach rund neun Jahren Verfahrensdauer stand der hier betroffene Cateringunternehmer also ohne markenrechtlichen Schutz da und muss nun jedenfalls für die Zukunft die weitere Verwendung seiner Marke einstellen, um sich nicht wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsansprüchen auszusetzen. Der Fall belegt damit, wie vorsichtig man sein muss, wenn man für das eigene Unternehmen eine Marke entwickelt. Insbesondere reicht es nicht aus, beim Deutschen Patent- und Markenamt in der gleichen Klasse (hier insb. 43) nach vergleichbaren Voreintragungen zu forschen. Walther Grundstein

Ihre Meinung zum Thema? Schreiben Sie eine EMail an redaktion@catering.de

Rechtsanwalt Walther Grundstein ist Partner in der Kanzlei Grundstein & Thieme, Rechtsanwälte und Notare in Frankfurt am Main. Die Kanzlei ist spezialisiert auf Gastronomierecht und Arbeitsrecht und betreut Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gleichermaßen. 

Related Posts

Immobilienverkauf: Mieter geschützt?

Kleine feine Unterschiede bei der Buchhaltung

Widerruf vom Catering-Vertrag bei Internetgeschäften

SPEZIAL #1 „Messeausgabe INTERNORGA“
Catering Management INTERNORGA 2023
NEWSLETTER
newsletter
Jetzt zum kostenlosen Newsletter von Catering Management anmelden.
Social Media
Folgen Sie uns via FacebookFolgen Sie uns via LinkedInFolgen Sie uns via Instagram
PARTNER
Über Catering
Über Catering

Für die Marke Catering Management bedeutet Catering, der gesamte Bereich des Foodservices – d.h. jede Form von Versorgung mit Speisen und Getränken außer Haus, an einenm beliebigen Ort.

Unsere Zielgruppe sind gemeinschaftsgastronomische Betriebe jeglicher Form, aber auch Eventcaterer, Partyservices, Take away Services, Home Delivery Unternehmen sowie italienische Gastronomie mit Pizzaservices.

In dieser großen Cateringszene reichen unsere Leser vom Küchen- und Cateringleiter über den Koch bis zum Geschäftsführer.  Und diese Verantwortlichen der Branche wollen v.a. kochen, Ihre Tischgäste verwöhnen und die Herausforderungen optimal erledigen.

Wir unterstützen dabei mit fundierten Tipps, mit Meinungen und Konzepten von Machern sowie mit Experten-Hintergrundwissen, Entscheidungshilfen für Investitionen und Tipps zum Umgang mit personellen und finanziellen Herausforderungen
  © FORUM Zeitschriften und Spezialmedien GmbH | FORUM Media Group
  • Abo kündigen
  • AGB
  • Datenschutz
  • Kontakt
  • Impressum

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.