Auch bei manchem Gemeinschaftsgastronom steht aufs Schmerzlichste dem ausbleibendem Umsatz die fällige Raummiete gegenüber. Bisweilen führt das an den Rand des Ruins. Genau wie Einzelhandel, Gastronomie, Hotels, Kultur- und Sporteinrichtungen muss die Betriebsgastronomie seit Anfang des Jahres aufgrund gesetzlicher Anordnungen schließen. Und schon länger kann die Geschäftstätigkeit nur in einem stark eingeschränkten Maß ausgeübt werden. Aber das berechtigt nicht automatisch dazu, die Miete schuldig zu bleiben. Unter bestimmten Voraussetzungen sind jedoch signifikante Anpassungen möglich.
Die Fakten
Termin: 23. Februar 2021
Uhrzeit: 13.30 – 14.30 Uhr
Ort: bequem im Büro oder mobil, via Zoom
Teilnahmegebühr: 89,-€, Abonnenten von Catering Management 49,-€