Die Vorschriften im Einzelnen
So will die Kommission unter anderem,
- dass Kartoffelsorten mit wenig Stärke verarbeitet werden,
- dass durch Einweichen oder Blanchieren die Stärke vor dem Frittieren ausgewaschen wird,
- dass mit möglichst niedrigen Temperaturen gegart
- und dass Fritten oder Brot nur so stark gebräunt werden wie eben nötig.
Bei Produkten zum Selberbacken sollen Verbraucher eine genaue Anleitung bekommen, um auch zu Hause Risiken zu vermeiden. Bräunungstabellen sollen einen Maßstab bieten.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Dehoga kritisiert weniger die Verarbeitungshinweise, sondern vielmehr neue Nachweis- und Dokumentationspflichten, die ebenfalls in dem Vorstoß enthalten sind. Betriebe müssen Proben nehmen und analysieren lassen. Dehoga nennt dies ein „neues Sinnbild einer überzogenen EU-Regelungswut“.
Der europäische Verbraucherverband Beuc vermisst „rechtlich verbindliche Obergrenzen“ für Acrylamid, lobt die Verordnung aber als ersten Schritt. Tatsächlich hätten gleiche Lebensmittel sehr unterschiedliche Acrylamidwerte. „Wenn einige Hersteller die Acrylamidwerte drücken können, dann können das andere auch“, erklärte Beuc-Direktorin Monique Goyens nach der ersten Abstimmungsrunde im Juli. „Niemand will irgendeine Speise verbieten.“
Die neue Verordnung tritt am 11. Dezember in Kraft. Sie sieht vor, dass die Gastronomie dann noch vier Monate Zeit hat, um sich auf die neuen Regeln einzustellen. Das heißt, spätestens ab 11. April 2018 sollen sie angewendet werden. (dpa)